Geschäftsführung

Die Wahl des Vorstandes/Aufsichtsrates

Grundsätzlich unterstützen wir die Wahl von Vorständen und Aufsichtsräten, die sich aufgrund ihrer Branchenerfahrung und bisherigen Tätigkeit als Leitungs- und Führungspersönlichkeit qualifizieren.

Die Wahl soll dabei in Einzelabstimmung stattfinden. Eine pauschale Abstimmung für alle zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder lehnen wir grundsätzlich ab.

Die Aufgabenfelder und Kompetenzen der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind klar zu definieren und zu publizieren. Dabei ist darauf zu achten, dass einzelne Personen keine zu großen Einzelentscheidungsbefugnisse erhalten.

Die Ausübung von Aufsichtsratsmandaten von Vorständen gelisteter Unternehmen in anderen Unternehmen lehnen wir ab, folgen aber dennoch dem Corporate-Governance-Kodex.

Wir sind der Auffassung, dass das Tätigkeitsfeld eines Vorstandes die volle Aufmerksamkeit für sein Unternehmen erfordert. Bei Tochtergesellschaften, die sich mehrheitlich im Besitz eines (Mutter-)Konzerns befinden, entscheiden wir bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten durch Vorstände der Mutter von Fall zu Fall. Bei 100%igen Tochtergesellschaften stimmen wir grundsätzlich zu.

Wir sehen folgende Faktoren bei der Bestellung von Vorständen als kritisch an: 

  • Interessenskonflikte potenzielle Vorstandsmitglieder.
  • Vorhandensein von mehr als drei externen Mandaten.
  • Keine Angaben zur Qualifikation der Kandidaten.
  • Personenidentität zwischen „Chief Executive“ sowie „Chairman“ bei ausländischen     Unternehmen.


Wir sehen folgende Faktoren bei der Bestellung von Aufsichtsräten als kritisch an:

  • Mangelnde Unabhängigkeit und Eignung sowie nicht vorhandene Angaben zur Qualifikation.
  • Nicht ausreichende Besetzung der wichtigsten Ausschüsse (Prüfungs-, Vergütungs- sowie Nominierungsausschuss) mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern.
  • Sonder- bzw. Entsenderechte für bestimmt Aktionäre.
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