Geschäftsführung

Das Vertragswerk des Vorstandes

Der Vorstand ist Entscheidungsträger für das strategische und operative Geschäft einer Aktiengesellschaft und soll dieses auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ausrichten. Somit kommt ihm bei der Geschäftsentwicklung der Unternehmung eine besonders wichtige Rolle zu. Dies wird von unserer Seite voll akzeptiert und anerkannt.

Wir sind klar gegen sogenannte „Golden Parachutes” und vertraglich vereinbarte lange Kündigungsfristen. Die Verträge sollten eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren nicht überschreiten. Wir unterstützen die Einschränkung der persönlichen Haftung des Vorstandes und des führenden Managements, da im anderen Fall Entscheidungen sicherheitsorientiert gefällt werden würden.

Wir sind aber der Überzeugung, dass unternehmerisches Handeln auch mit einem (kontrollierten) Risiko verbunden sein darf. Daher befürworten wir die Einführung von sogenannten Directors & Officers-Versicherungen, die im Falle von (nicht fahrlässigen) Managementfehlern Schadensersatz leisten. Wir befürworten in diesem Zusammenhang, dem Management einen Anreiz durch eine höhere, leistungsorientierte Vergütung zu geben.

Als kritische Faktoren bei der Entlastung des Vorstandes sind anzusehen:

  • Nachhaltig schlechteres Ergebnis im Vergleich zu Branchenunternehmen.
  • Mangelhafte Verfahren im Risikocontrolling, Nichteinhaltung der Compliance sowie bestimmt anhängige Verfahren.
  • Deutliche und nachhaltige Verfehlungen wichtiger ESG- und Governance-Richtlinien.
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