Die bedeutendste gesetzliche Regelung, § 80b InvG enthält detaillierte Ausführungen für das Risikomanagement bei Immobilien-Sondervermögen. So muss die Kapitalanlagegesellschaft ein geeignetes Risikomanagementsystem anwenden, das alle Risiken beinhaltet. Weitere Bestimmungen fordern:
- die Begrenzung der Konzentration von Risiken anhand eines Limitsystems
- Verfahren zur Früherkennung von Risiken
- die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems
- das Reporting der Risiken an die Geschäftsführung
- die Durchführung geeigneter Stresstests sowie
- die organisatorische Trennung von Portfolioverwaltung und Risikomanagement.
Die SEB Asset Management setzt diese Anforderungen um und ist bestrebt, das Risikomanagement permanent zu verbessern.

