Risikomanagement

Die bedeutendste gesetzliche Regelung, § 80b InvG enthält detaillierte Ausführungen für das Risikomanagement bei Immobilien-Sondervermögen. So muss die Kapitalanlagegesellschaft ein geeignetes Risikomanagementsystem anwenden, das alle Risiken beinhaltet. Weitere Bestimmungen fordern:

  • die Begrenzung der Konzentration von Risiken anhand eines Limitsystems
  • Verfahren zur Früherkennung von Risiken
  • die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems
  • das Reporting der Risiken an die Geschäftsführung 
  • die Durchführung geeigneter Stresstests sowie
  • die organisatorische Trennung von Portfolioverwaltung und Risikomanagement.


Die SEB Asset Management setzt diese Anforderungen um und ist bestrebt, das Risikomanagement permanent zu verbessern.

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