Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds legen ihre Mittel weitestgehend in unbebauten und bebauten Grundstücken, Erbbaurechten sowie Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften an. Die Anlage erfolgt regelmäßig in überwiegend gewerblich genutzten Objekten an. Das Portfolio besteht aus zahlreichen, häufig 50 bis 100 Grundstücken. Die Immobilienfonds-Manager achten dabei auf eine ausgewogene Streuung nach Größe, Nutzungsart, Branche der Mieter, Alter und Standorten der Gebäude. Offene Immobilienfonds dürfen je nach Vertragsbedingungen weltweit investieren, um von den Entwicklungen aussichtsreicher ausländischer Immobilienmärkte zu profitieren. Zur Wertentwicklung tragen Miet- und Zinseinnahmen sowie die – in der Regel steuerfreien – Wertsteigerungen der Immobilien bei.
Die Immobilien-Sondervermögen sind in den §§ 66 ff. InvG geregelt.
Index
Ein Index bildet die Kursentwicklung von Aktien- oder Rentenmärkten ab und dient Kapitalanlegern als Orientierungshilfe. Der Indexberechnung liegen besonders wichtige, den Markt bestimmende Wertpapiere, verschiedener Branchen oder alle notierten Titel zugrunde. Für Fonds werden meist bestimmte Indizes als Vergleichsmaßstab (Benchmark) herangezogen.
Indexfonds
Als Indexfonds werden Wertpapierfonds bezeichnet, deren Zusammensetzung der eines zugrundegelegten Wertpapierindexes entspricht. Ziel eines solchen Fonds ist es, an der Wertentwicklung der jeweiligen Wertpapierindizes teilzunehmen. Indexfonds werden von den verschiedenen Investmentgesellschaften für nahezu jeden gängigen Wertpapierindex angeboten. Indexfonds haben im Vergleich zu herkömmlichen Aktienfonds eine relativ geringe Volatilität und stellen damit für den Anleger eine interessante Alternative zu anderen Formen der Aktienanlagen dar.
Indexorientierte Fonds
Die exakte Nachbildung eines Index ist aus technischen Gründen oft schwer möglich. Außerdem stehen auch die Anlagegrenzen des InvG einer exakten Indexnachbildung entgegen, da Einzeltitel nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens ausmachen dürfen.
Inflation
Gegensatz: Deflation. Inflation ist die Teuerungsrate der Währung innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums und der daraus resultierende Anstieg des allgemeinen Preisniveaus sowie des Kaufkraftverlustes.
Inflationssicherheit
Offene Immobilienfonds sind durch Mietverträge, die an den Lebenshaltungsindex gebunden sind, gegen die Inflation abgesichert.
Information Ratio
Die Information Ratio ist eine Kennziffer zur Bewertung der Managementqualität eines
Investmentfonds. Hierzu wird die Zusatzrendite, die ein Fonds gegenüber seinem Vergleichsindex erzielt, durch die Volatilität der Zusatzrendite (Tracking Error) dividiert. Die Information Ratio beschreibt somit das Verhältnis zwischen Zusatzrendite und Zusatzrisiko eines Fonds gegenüber seinem Vergleichsindex.
Je höher die Information Ratio ausfällt, umso stärker macht sich eine vom Index abweichende Anlagestrategie des Fondsmanagements für den Anleger bezahlt.
Investitionsgrad
Fondsvermögen abzüglich der Barreserve, d. h. der Anteil des Fondsvermögens, der in Wertpapieren, Immobilien oder Derivaten angelegt ist.
Ein Fonds muss jederzeit mit mindestens 51 % seines Vermögens investiert sein.
Investment-Idee
Viele Anleger zahlen Geld in einen großen „Topf“, den Investmentfonds ein. Die Investment-Gesellschaft kauft für das Geld Wertpapiere und im Falle von Immobilienfonds Grundstücke/Gebäude und übernimmt deren laufende Verwaltung. Die Vorteile für den Anleger:
- relative Chancengleichheit - schon mit kleinen Beträgen kann sich der Anleger an einem großen, breitgestreuten Vermögen beteiligen und von Konditionen, Anlagen und einer Risikoverminderung profitieren, wie sie sonst nur Großanleger erreichen können.
- Bequeme und zeitsparende Anlage - der Sparer braucht sich nicht um die Details der Kapitalanlage zu kümmern, sie wird von Fachleuten gemanagt.
- Flexibilität - Ein- und Auszahlung sind beliebig variierbar.
- Liquidität - Fondsanteile können jederzeit schnell und problemlos zum Rücknahmepreis verkauft werden.
- Transparenz - Ausgabe- und Rücknahmepreis werden veröffentlicht. Die Investment-Gesellschaft informiert regelmäßig zu allen wichtigen Details des Fonds.
Investmentanteil
Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds. Der Investmentanteil ist in Investmentzertifikaten verbrieft. Diese Zertifikate lauten auf eine quotenmäßie Beteiligung am Fondsvermögen.
Investmentfonds
Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht –Sondervermögen”. Das Sondervermögen wird von einer Investmentgesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt. Der Begriff Sondervermögen besagt, dass es streng getrennt vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft zu halten ist. Das mit einem einzelnen Wertpapier verbundene Risiko wird dadurch vermindert, dass viele verschiedene Wertpapiere gekauft werden. Wenn sich unter 100 Wertpapieren eines weniger gut entwickelt, beeinflusst dies die Performance der Anlage weniger, als wenn es die einzige Geldanlage wäre.
Investmentfonds. Nur für alle.
Eine Initiative der Fondsgesellschaften - Partner im BVI
Unter dem Motto "Investmentfonds. Nur für alle." starteten die deutschen Fondsgesellschaften im Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) Anfang Oktober 2010 eine Informationskampagne für Investmentfonds.
Als BVI-Mitglied unterstützt SEB Asset Management diese Initiative. Der BVI informiert u.a. durch Beileger in überregionalen Tageszeitungen und auf der Kampagnenwebsite www.nur-fuer-alle.de über Investmentfonds. Den offiziellen Kampagnenauftakt markierte eine Pressekonferenz am 5. Oktober 2010 in Frankfurt.
Warum gibt es eine Informationskampagne für Investmentfonds?
Bei Investmentfonds gibt es viele Menschen, die sich mit diesem Thema nicht gut auskennen. So unterliegen Fonds dem Vorurteil, kompliziert und nur für Profis geeignet zu sein – obwohl sie eigentlich weit verbreitet sind. Viele Leute wissen gar nicht, dass sie direkt oder indirekt Fondsbesitzer sind. Oder wie Fonds in ihren Alltag hineinwirken.
Was ist die zentrale Botschaft?
Investmentfonds sind ein ganz alltägliches Anlageprodukt, dem viele Menschen in Deutschland bereits vollkommen zu Recht vertrauen. Oder verkürzt: „Investmentfonds. Nur für alle.“
Investmentgedanke
Viele Anleger zahlen Geld in einen großen „Topf”, den Investmentfonds, ein. Eine Investmentgesellschaft kauft für das Geld Wertpapiere oder im Falle von Immobilienfonds Grundstücke/Gebäude und übernimmt deren laufende Verwaltung.
Die Vorteile für den Anleger:
a) Relative Chancengleichheit und Risikomischung – schon mit kleinen Beträgen kann sich der Anleger an einem großen, breitgestreuten Vermögen beteiligen und von Konditionen, Anlagen und einer Risikoverminderung profitieren, wie sie sonst nur Großanleger erreichen können.
b) Bequeme und zeitsparende Anlage – der Sparer braucht sich nicht um die Details der Kapitalanlage zu kümmern, sie wird von Fachleuten gemanagt.
c) Flexibilität – Ein- und Auszahlung sind beliebig variierbar.
d) Liquidität – Fondsanteile können jederzeit schnell und problemlos zum Rücknahmepreis verkauft werden.
e) Transparenz – Ausgabe- und Rücknahmepreis werden veröffentlicht. Die Investmentgesellschaft informiert regelmäßig zu allen wichtigen Details des Fonds.
Investmentgesellschaft
Unter Investmentgesellschaften versteht man Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften.
Kapitalanlagegesellschaften (§ 2 IV InvG) sind Unternehmen, deren Hauptzweck in der Verwaltung von Sondervermögen oder in der Verwaltung von Sondervermögen und der individuellen Vermögensverwaltung besteht.
Investmentaktiengesellschaften (§ 2 V InvG) sind Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand nach der Satzung auf die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Vermögensgegenständen nach § 2 IV Nr.1 - 4 und 7 - 9 InvG beschränkt ist und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe der Aktien haben.
Investmentgesetz (InvG)
Das Investmentgesetz (InvG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und ersetzt das bisher geltende Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Im InvG wurden KAGG und AIG zusammengefasst, die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht und nach Investmentgesetz und Investmentsteuergesetz unterschieden. Wie auch vorher das KAGG, dient das Investmentgesetz primär dem Anlegerschutz. Es regelt u. a. die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BaFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen Investmentgesellschaft, Anlegern und Investmentfonds, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrates, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen.
Investmentkonto
Siehe Anlagekonto.
Investmentzertifikat
Siehe Anteilschein.
ISIN
Abkürzung für International Security Identification Number.
Die ISIN dient der eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren. Sie besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von einer zehnstelligen alphanumerischen Kennung.
Jahresbericht
Auch: Rechenschaftsbericht.
Jährlich bzw. halbjährlich (Halbjahresbericht) von der Fondsleitung zu veröffentlichender Tätigkeitsbericht über ihre Anlagefonds mit präzise umrissenem Pflichtteil. Der Jahresbericht ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, der Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten zu veröffentlichen.
Jährliche Volatilität
Die Volatilität p. a. ist eine Kennzahl, die genutzt wird, um das Risiko eines Portfolios einzuschätzen, da diese Kennzahl dazu beiträgt, die wahrscheinliche Veränderung bzw. Streubreite der Erträge, die ein Fonds erzielt, darzustellen. Statistisch gesehen handelt es sich um die Standardabweichung in Bezug auf die Streuung der Erträge. Eine höhere Volatilität der monatlichen Fondserträge bedeutet, dass in Zukunft ein breiteres Spektrum wahrscheinlicher Erträge oder eine höhere Unsicherheit in Bezug auf den Ertrag des Fonds zu erwarten ist. Die meisten Anleger würden diese höhere Unsicherheit mit einem höheren Risiko gleichsetzen.








