Besteuerung von Fondsanteilen bis zum 31.12.2008 und letztmalig für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2008
Für die Besteuerung gibt es keine Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Bei thesaurierenden Fonds findet am Ende des Geschäftsjahres steuerlich eine „fiktive” Ausschüttung statt, diese thesaurierten Erträge gelten mit Ablauf des Geschäftsjahres des Fonds als zugeflossen.
Dies bedeutet, dass der Anteilseigner, obwohl er keine Ausschüttung in Form einer Zahlung erhält, trotzdem einen steuerpflichtigen Ertrag zu versteuern hat.
Wo finde ich steuerlich relevante Informationen?
Die steuerlich relevanten Informationen finden Sie immer in den Jahresberichten, die die SEB Asset Management AG regelmäßig nach dem Ablauf des Geschäftsjahres veröffentlicht.
Ansonsten gelten die Ausführungen zu den ausschüttenden Fonds analog.
Abführung der Zinsabschlagsteuer
Bei einem inländisch thesaurierenden Fonds, wie dem SEB MoneyMarket, führt die SEB Asset Management AG die Zinsabschlagsteuer direkt an das Finanzamt ab. Sie entnimmt somit dem Fondsvermögen die Zinsabschlagsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Der Kurs des Anteils muss sich daher im Zeitpunkt der Thesaurierung (also dem Tag des Geschäftsjahresendes) um diesen Betrag verringern.
Bedeutung des Freistellungsauftrages
Der Anleger, der einen Freistellungsauftrag oder einen Stückzins-Topf in ausreichender Höhe hat, bekommt von seiner Bank die gesamte Zinsabschlagsteuer erstattet, das heißt, das Geld wird ihm tatsächlich auf seinem Konto gutgeschrieben.
Falls kein Freistellungsauftrag bzw. Stückzins-Topf vorhanden ist, erhält der Kunde über die Zinsabschlagsteuer eine Steuerbescheinigung.
Ist ein Freistellungsauftrag oder Stückzins-Topf vorhanden, reicht jedoch nicht aus, wird in dieser Höhe die anteilige Zinsabschlagsteuer erstattet, über die Differenz erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung.
Inländisch thesaurierende Fonds





