Besteuerung von Fondsanteilen bis zum 31.12.2008 und letztmalig für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2008
Die Ausschüttungen bei einem inländisch ausschüttenden Fonds sind beim Anteilseigner im Jahr des Zuflusses grundsätzlich steuerpflichtig. Bestimmte Teile der Ausschüttung sind steuerfrei. Beispielsweise waren bei der Ausschüttung vom 20.01.2006 beim SEB Zins-global von EUR 1,70 nur EUR 1,37 steuerpflichtig und EUR 0,33 steuerfrei.
Bei der Ausschüttung des SEB Aktienfonds betrug der Gesamtertrag EUR 2,30, der steuer-pflichtige Ertrag nur EUR 0,80 Euro, der steuerfreie Ertrag EUR 1,50.
Der Grund hierfür liegt darin, dass Veräußerungsgewinne des Fonds steuerfrei an den Anleger ausgeschüttet werden können. Aus steuerlichen Gründen kann es daher interessant sein, eher in Aktienfonds als in Rentenfonds zu investieren.
Veröffentlichung von steuerpflichtigen und steuerfreien Anteilen an der Ausschüttung
Da die Fondsgesellschaft die steuerpflichtigen und steuerfreien Anteile an der Ausschüttung jedes Jahr im Jahresbericht veröffentlicht, kann der Anleger diese Information direkt für seine Steuererklärung verwenden.
Besteuerung von Fonds mit Dividendenanteil
Wenn der Fonds Dividenden aus deutschen Aktien erhält und an den Anteilseigner ausschüttet, wird auf diesen Teil 20 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten und darüber eine Steuerbescheinigung erteilt.
Besteuerung von Fonds mit Erträgen aus ausländischem Wertpapieranteil
Falls der Fonds Erträge aus ausländischen Wertpapieren erhält, sind diese oftmals mit ausländischer Quellensteuer belastet. Der Anteilseigner kann, wie bei einer Direktanlage in diesen ausländischen Wertpapieren, die keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer auf die Einkommensteuer anrechnen, die auf die ausländischen Erträge entfällt. Die ausländischen Erträge sowie darauf entfallende ausländische Quellensteuern werden im Jahresbericht veröffentlicht.
Besteuerung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Fondsanteilen – Behandlung der Zwischengewinne
Veräußert der Anteilseigner seine Fondsanteile im Laufe des Fondsgeschäftsjahres, werden ihm sog. Zwischengewinne vergütet. Diese Zwischengewinne stellen für den Anteilseigner positive Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Gedanklich kann man sich Zwischengewinne wie Stückzinsen vorstellen. Die Fondsgesellschaft ermittelt tagtäglich diesen Zwischengewinn, beim Kauf oder Verkauf wird dieser Zwischengewinn auf der Abrechnung der Bank ausgewiesen; außerdem wird er täglich mit dem Fondspreis veröffentlicht.
Erhält der Anteilseigner beim Verkauf Zwischengewinne, zählen diese zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bezahlt der Anteilseigner hingegen beim Kauf von Fondsanteilen Zwischengewinne, stellen diese bezahlten Zwischengewinne negative Einnahmen aus Kapitalvermögen dar.
Zwischengewinne, die ein Anteilseigner innerhalb desselben Kalenderjahres erhält bzw. bezahlt, können in der Steuererklärung zusammengefasst werden.
Für die Dokumentation bei der Steuererklärung benutzen Sie bitte die Kauf- und Verkaufsabrechnungen.





