Besteuerung von Fondsanteilen bis zum 31.12.2008 und letztmalig für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2008
Die Besteuerung der Fonds der SEB Asset Management S.A. entspricht grundsätzlich, mit wenigen Unterschieden, der Besteuerung der inländisch thesaurierenden Fonds. Auch hier gilt bei thesaurierenden Fonds, dass im Jahr der Thesaurierung der Ertrag steuerpflichtig ist, obwohl kein tatsächlicher Zufluss stattfindet.
Zinsabschlagsteuer
Bei einem ausländisch thesaurierenden Fonds ist die Behandlung der Zinsabschlagsteuer besonders kompliziert. Da der Fonds von einer ausländischen Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt und verwaltet wird (z. B. in Luxemburg), wird auf den Thesaurierungsbetrag keine Zinsabschlagsteuer erhoben.
Der Gesetzgeber hat jedoch vorgeschrieben, dass im Fall des späteren Verkaufs oder der Rückgabe der Fondsanteile die Zinsabschlagsteuer von den gesamten bisher thesaurierten Erträgen nachgeholt wird.
