Veräußerungsgeschäfte/ Verlustverrechnung

Veräußerungsgeschäfte/ Verlustverrechnung

Spekulationsgewinne

Spekulationsgewinne bei Wertpapierfonds werden grundsätzlich wie Spekulationsgewinne anderer Wertpapiere (z. B. Aktien) behandelt. Relevant für die Besteuerung ist, wie lange der Anleger seine Fondsanteile hält. Bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres ist der realisierte Kursgewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Die Steuerfreigrenze liegt hier bei EUR 512,00. Wird diese Grenze überschritten, muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Das Halbeinkünfteverfahren greift nicht bei Veräußerungen von Investmentfondsanteilen im Privatvermögen.

Steuerlich ohne Relevanz sind die Wertveränderungen positiver oder negativer Art (vorbehaltlich der Zwischengewinnbesteuerung) aus Anteilen, die der Anteilscheininhaber mehr als zwölf Monate gehalten hat. 

Sowohl der Veräußerungspreis als auch die Anschaffungskosten müssen um erhaltene bzw. gezahlte Zwischengewinne korrigieren werden.

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