Besteuerung bis 31.12.2008
Die Besteuerung der Erträge aus Fondsanteilen orientiert sich am Transparenzprinzip. Der Anleger in einem Fonds soll genauso gestelltwerden, als ob er direkt in die im Fonds verwalteten Wertpapiere investierthätte. Durch die Zwischenschaltung des Fondsmanagements soll keine höhere, aber auch keine niedrigere Belastungentstehen.
Zinsen und Dividendenerträge des Fonds sind für den Anleger steuerpflichtig. Kursgewinne des Investmentfondsanteils bleiben beim Anleger steuerfrei, wenn er die Anteile länger als ein Jahr behält. Dies gilt auch für Anteile an Immobilienfonds (SEB ImmoInvest).
Unterschiede Direktanleger / Fondsanleger
Gegenüber einem Direktanleger in Aktien oder anderen Wertpapieren besteht bei Investmentfonds ein Vorteil bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Kauft und verkauft ein Anleger Aktien oder andere Wertpapiere innerhalb eines Jahres, ist der daraus entstandene Kursgewinn für ihn steuerpflichtig. Erwirbt und veräußert demgegenüber der Fonds die gleichen Aktien oder Wertpapiere innerhalb der Ein-Jahres-Frist, ist der daraus entstandene Kursgewinn für den Anleger steuerfrei.
Gewinne aus Immobilienverkäufen durch einen Fonds (z. B. SEB ImmoInvest) unterliegen dagegen der gleichen Situation wie direkt gehaltene Immobilien. Die Steuerfreiheit gilt also nur bei Immobilien, die länger als zehn Jahre durch den Fonds gehalten wurde. Ein anschauliches Beispiel für das Transparenzprinzip.





