Besteuerung von Kapitaleinkünften
Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gelten für die Besteuerung von Kapitaleinkünften und damit für die Fondsbesteuerung neue Regeln.
Die wichtigsten Eckpunkte der Abgeltungsteuer:
- Alle Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, werden mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
- Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften entfällt.
- Zusätzlich zu dem Sparerpauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (bei Zusammenveranlagung EUR 1.602,00) können keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden.
- Abschaffung der Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden (Sonderregelungen für bestimmte Wertpapiere).
- Folgende Verlustverrechnungsbeschränkungen sind zu beachten:
- Kein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten mehr möglich.
- Verluste aus Kapitalvermögen können unbegrenzt in nachfolgende Veranlagungszeiträume vorgetragen werden, ein Verlustrücktrag ist nicht möglich.
- Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
- Der Abzug der Abgeltungsteuer erfolgt an der Quelle. Wurde Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte einbehalten, muss der Anleger die Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
- Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % können die Kapitaleinkünfte wie bisher in der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch und erstattet gegebenenfalls zu hohe einbehaltene Steuern auf die Kapitalerträge.
Links und Downloads
| BVI Fragen und Antworten | BVI: FAQ zur Abgeltungsteuer |
| BVI : Abgeltungsteuer – Neue Regeln für Investmentfonds ab 2009 | |
| BVI: Investmentfonds und Abgeltungsteuer (Stand Februar 2012) |





