Letztmalig für die Steuererklärung im Veranlagungszeitraum 2008 gelten folgende Regeln:
Die Festsetzung der Kirchensteuer erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Hier wird für die Bemessung der Kirchensteuer das Halbeinkünfteverfahren nicht berücksichtigt, da die Einkommensteuer in einer Nebenrechnung ermittelt wird. Diese ergibt sich, wenn die zur Hälfte steuerfreien Erträge hinzugerechnet werden. Die gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben angesetzt werden.
Kirchensteuer





