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Aufgrund der schwer prognostizierbaren tatsächlichen Höhe der Anteilrückgaben in einem Wiedereröffnungsszenario – insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen vorausgegangenen Fondsschließungen und -abwicklungen, der verschiedenen Finanzmarktkrisen und der kritischen Öffentlichkeit gegenüber dem Produkt Offener Immobilienfonds – war für eine nachhaltige Wiederaufnahme der Anteilrücknahme eine Änderung der Rahmenbedingungen Voraussetzung. Nicht nur die Erfahrung der vergangenen Jahre, sondern auch die Intention des bis zum 31. Dezember 2012 ohnehin umzusetzenden Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes haben aufgezeigt, dass nur die klare Festlegung, dass es sich bei Offenen Immobilienfonds um ein langfristiges Investment handelt, dieser Anlageform dauerhaft gerecht wird. Die Anpassung an das neue Recht hätte dem Fondsmanagement den Handlungsspielraum gewährt, der für die dauerhafte und erfolgreiche Fortführung des SEB ImmoInvest erforderlich war.
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