Voting Guidelines

Voting Guidelines

Die Voting Guidelines der SEB Asset Management

Wir vertreten als Kapitalanlagegesellschaft die Interessen und Stimmrechte unserer Fondszeichner gegenüber Aktiengesellschaften. Wir sehen das Stimmrecht als eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs. Uns ist daher bewusst, dass die uns übertragene Aufgabe einen verantwortungsvollen Umgang erfordert.

Maßgeblich für unser Handeln sind die Wohlverhaltensregeln des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. sowie der Deutsche Corporate-Governance-Kodex zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, der von der Cromme-Kommission ausgearbeitet wurde.

Ein Kernelement unseres Abstimmungsverhaltens ist die Forderung nach Transparenz und zeitnaher Kommunikation des Managements gegenüber den Aktionären. Wir sehen diese Forderung als Grundlage, um den Eigentümer und somit Mitunternehmer in die Lage zu versetzen, die operativen und strategischen Entscheidungen des Managements nachvollziehen zu können und somit seine Investmententscheidung zu jedem Zeitpunkt objektiv zu beurteilen.

Der von uns gestellten Forderung nach Transparenz möchten wir unsererseits mit der Veröffentlichung dieser Leitlinien zum Abstimmungsverhalten nachkommen. Die Leitlinien wurden aufgrund jahrelanger praktischer Erfahrungen und den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen formuliert. Die Leitlinien verstehen sich als flexibel zu handhabendes Grundgerüst, das eine individuelle Fall-zu-Fall-Entscheidung ermöglichen soll. Die Leitlinien werden in regelmäßigem Abstand überprüft und bei neuen Erfordernissen angepasst.

Wir sind der Überzeugung, dass sich Geschäftserfolg im Unternehmenswert widerspiegelt. Einen Grund für erfolgreiches Wirtschaften sehen wir in einer starken Aktionärsbasis, die zum einen das Management aktiv begleitet, zum anderen aber auch konstruktiv kontrolliert.

Diesen Grundansatz unseres Handelns verfolgen wir mit dem Ziel, die uns übertragenen Stimmrechte zum Wohle und Nutzen unserer Fondszeichner zu vertreten und eine aktive Aktionärskultur zu fördern.

Zuständigkeit bei Proxy Voting



Wir stimmen nach einem einheitlichen und transparenten Prozess ab. Alle Tagesordnungspunkte einer Hauptversammlung werden individuell geprüft, die Regeln werden pragmatisch und situationsgerecht angewandt. Um eine objektive Meinungsbildung zu gewährleisten, werden zum einen Portfoliomanager herangezogen sowie fallweise ein Corporate-Governance-Beauftragter sowie die Geschäftsführung am Prozess beteiligt.

Wir stimmen bei sämtlichen deutschen Unternehmen ab, entscheiden bei ausländischen Unternehmen im Bedarfsfall. Bei Unternehmen, bei denen wir nicht persönlich abstimmen können, werden wir die durch uns betreuten Stimmrechte an professionelle Vertreter, sogenannte Proxy-Voting-Agenturen, abtreten, die nach unserem Ermessen abstimmen.

Shadow

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