Die Herausgabe von Aktien mit Sonderrechten (Vorzugsaktien)
Wir befürworten grundsätzlich die Herausgabe von Stammaktien, da wir das Prinzip „eine Aktie, ein Stimmrecht” unterstützen.
In besonderen Fällen, wie beispielsweise Sanierungs- oder Restrukturierungsfällen, kann die Herausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sinnvoll sein. Aus diesem Grund entscheiden wir in diesem Punkt von Fall zu Fall.





