Die Boardstruktur
Wir befürworten die Schaffung klarer Kompetenzregeln in Vorstand und Aufsichtsrat. Die Anzahl der Mitglieder im Vorstand bzw. Aufsichtsrat sollte dem Umfang der Tätigkeit und der Unternehmung angemessen entsprechen. Empfehlungen für die Anzahl von Mitgliedern folgen wir somit nicht. Wir befürworten jedoch immer schlanke Boardstrukturen und entscheiden somit von Fall zu Fall.
Dem Wechsel eines Vorstandsvorsitzenden bzw. Vorstandsmitgliedes in den Aufsichtsrat stimmen wir grundsätzlich zu, da wir der Auffassung sind, dass die Erfahrungswerte eines Vorstandes für die Ausübung eines Aufsichtsratsmandates wertvoll sind. Wir lehnen jedoch einen Automatismus ab, der den Wechsel eines Vorstandsvorsitzenden in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden vorsieht. Grundsätzlich sollten sich nicht mehr als zwei ehemalige Vorstände im Aufsichtsrat befinden.





