Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen.

Allgemeines.

Alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds sind im Sinne des Anlegerschutzes einem umfassenden Netz gesetzlicher und vertraglicher Rechtsgrundlagen unterworfen.

Rechtsgrundlagen

 
Das von den Anlegern eingezahlte Kapital wird von den Investmentgesellschaften als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen aufgelegt und von ihnen treuhänderisch verwaltet. Die Investment GmbH unterliegt dem Investmentgesetz (InvG), dem Investmentsteuergesetz (InvStG) und der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Folgende Institutionen sind vorgeschrieben:


Depotbank.

Das InvG sieht eine strikte Trennung der Verwaltung und der Verwahrung des Sondervermögens vor. Zu diesem Zweck muss ein anderes Kreditinstitut beauftragt werden. Die Depotbank der Publikumsfonds der SEB Investment GmbH ist die SEB Bank AG.

Ihre Aufgaben sind:

  • die laufende Überwachung des gesamten Vermögens
  • die Zustimmung bei allen Verfügungen
  • die Führung der Konten und Depots
  • die Mitwirkung bei der Ermittlung des Anteilpreises
  • die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine
  • die Auszahlung der Ausschüttung



Aufsichtsrat.

Das InvG sieht ausdrücklich vor, dass zur Kontrollfunktion ein Aufsichtsrat zu bilden ist.


Sachverständigenausschuss.

Für den SEB ImmoInvest muss ein unabhängiger Sachverständigenausschuss bestellt werden. Er bewertet den gesamten Immobilienbestand des Fonds nach dem Ertragswertverfahren.

Die Bewertungen werden vorgenommen:

  • beim Erwerb einer Immobilie
  • beim Verkauf einer Immobilie
  • sowie mindestens alle zwölf Monate für jede Immobilie des Portfolios
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