Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte in Bezug auf Offene Immobilienfonds
Frankfurt, 11. April 2011
Aktueller Stand zum Gesetzgebungsverfahren für Offene Immobilienfonds
Am 8. April 2011 ist das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnFuG) in Kraft getreten.
Erfreulich ist vor allem, dass die finalen Regelungen wesentlich einfacher, verständlicher und leichter umsetzbar sind, als das was zwischenzeitlich in Entwürfen vorgeschlagen wurde:
- Keine Rücknahmeabschläge mehr, sondern einheitliche Kündigungsfristen für alle Anleger
- Mehr Flexibilität für die Anteilrücknahmen während der Mindesthaltedauer
- Max. quartalsweise Bewertung des Sondervermögens.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

Das Gesetz wird nach Anpassung der jeweiligen Vertragsbedingungen für Anleger spätestens zum 01.01.2013 Wirkung entfalten.







