In diesem Bereich finden Sie aktuelle Mitteilungen zu SEB Asset Management Fonds aus dem Jahr 2009.
30.12.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Asia-Pacific.
30.12.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Europe.
24.11.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung BfS Nachhaltigkeitsfonds Ertrag - SEB Invest
24.11.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung BfS EuroRenten-d 54 SEB Invest
23.11.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoInvest.
01.10.2009 – Korrekturmitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoInvest.
30.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoPortfolio Target Return Fund.
30.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoPortfolio Target Return Fund.
29.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB MoneyMarket.
29.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Geldmarkt Euro.
16.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Institutional HighYield, Teilfonds des SEB Institutional.
09.09.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB GenerationPlus.
21.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung BfS EuroRenten-d54 SEB Invest.
21.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung BfS Nachhaltigkeitsfonds Ertrag - SEB Invest.
19.08.2009 – Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des SEB Fonds BKK 1.
Halbjahresbericht für SEB Fonds BKK 1 zum 30.06.2009.
19.08.2009 – Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des SEB Fonds BKW 1.
Halbjahresbericht für SEB Fonds BKW 1 zum 30.06.2009.
12.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Europe
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Europe (PDF)
12.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Global
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Global (PDF)
12.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Asia-Pacific
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Asia-Pacific (PDF)
12.08.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoInvest
Bekanntmachung SEB ImmoInvest (PDF)
30.07.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return
Bekanntmachung SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return (PDF)
30.07.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
Bekanntmachung SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (PDF)
30.07.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance.
Bekanntmachung SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance (PDF)
06.07.2009 – Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des SEB Fonds BKW 1.
Jahresbericht für SEB Fonds BKW 1 zum 31.12.2008.
06.07.2009 – Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des SEB Fonds BKK 1.
Jahresbericht für SEB Fonds BKK 1 zum 31.12.2008.
29.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB ImmoInvest.
SEB ImmoInvest (WKN 980230)
AUFHEBUNG DER AUSSETZUNG DER ANTEILRÜCKNAHME
Die SEB Investment GmbH hebt die am 29.10.2008 beschlossene Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Sondervermögen SEB ImmoInvest mit Wirkung zum 02.06.2009 wieder auf. Somit werden alle Rücknahmeverlangen, die ab dem 29.05.2009 zur Abwicklung ab dem 02.06.2009 bei der SEB Investment GmbH eingehen, berücksichtigt. Rücknahmeverlangen, die wegen der Rücknahmeaussetzung bisher nicht abgewickelt wurden, müssen gegebenenfalls wiederholt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist über die Aufhebung der Aussetzung der Anteilsrücknahme informiert.
Frankfurt am Main, 29.05.2009
SEB Investment GmbH
Geschäftsführung
Bekanntmachung SEB ImmoInvest (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Global.
Umstellung auf das novellierte Investmentgesetz / Verwendung der auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als richtlininekonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity sowie Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Real Estate Equity Global auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity zu verwenden, die unten dargestellten Kostenanpassungen vorzunehmen sowie die unten dargestellten Änderungen der BVB umzusetzen.
Die neuen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Real Estate Equity Global orientieren sich an dem erstellten Muster für richtlinienkonforme Sondervermögen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., welches mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt wurde. Die bisherige Anlagepolitik des SEB Real Estate Equity Global wurde inhaltlich unverändert in die neuen Besonderen Vertragsbedingungen übernommen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen der BVB des SEB Real Estate Equity Global aufgrund der Umstellung auf das novellierte Investmentgesetz:
In § 1 Ziffer 1 der BVB wird die beispielhafte Aufzählung der für den Fonds erwerbbaren Wertpapiere gestrichen. Der vormalige § 1 Nr. 7 der BVB entfällt. Im § 2 der BVB wird der Absatz 9 gestrichen.
Zudem entfällt der Anhang „Liste der Börsen mit amtlichem Markt und der anderen organisierten Märkte gemäß § 6 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz wird zugleich in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Nachfolgend sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity abgedruckt, die ab Umstellung auf das novellierte InvG für den SEB Real Estate Equity Global gültig sind. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen werden auch verwendet, soweit weitere Teilfonds der Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity als gemischte Sondervermögen gemäß der novellierten Fassung des InvG neu aufgelegt werden.
Ferner sind nachfolgend auch die vollständigen BVB des SEB Real Estate Equity Global abgedruckt, die ab dem 01. September 2009 gültig sind.
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Global (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Asia-Pacific.
Umstellung auf das novellierte Investmentgesetz / Verwendung der auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity sowie Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Real Estate Equity Asia-Pacific auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity zu verwenden, die unten dargestellten Kostenanpassungen vorzunehmen sowie die unten dargestellten Änderungen der BVB umzusetzen.
Die neuen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Real Estate Equity Asia-Pacific orientieren sich an dem erstellten Muster für richtlinienkonforme Sondervermögen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., welches mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt wurde. Die bisherige Anlagepolitik des SEB Real Estate Equity Asia-Pacific wurde inhaltlich unverändert in die neuen Besonderen Vertragsbedingungen übernommen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen der BVB des SEB Real Estate Equity Asia-Pacific aufgrund der Umstellung auf das novellierte Investmentgesetz:
In § 1 Ziffer 1 der BVB wird die beispielhafte Aufzählung der für den Fonds erwerbbaren Wertpapiere gestrichen. Der vormalige § 1 Nr. 7 der BVB entfällt. Im § 2 der BVB wird der Absatz 9 gestrichen.
Zudem entfällt der Anhang „Liste der Börsen mit amtlichem Markt und der anderen organisierten Märkte gemäß § 6 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz wird zugleich in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Nachfolgend sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity abgedruckt, die ab Umstellung auf das novellierte InvG für den SEB Real Estate Equity Asia-Pacific gültig sind. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen werden auch verwendet, soweit weitere Teilfonds der Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity als gemischte Sondervermögen gemäß der novellierten Fassung des InvG neu aufgelegt werden.
Ferner sind nachfolgend auch die vollständigen BVB des SEB Real Estate Equity Asia-Pacific abgedruckt, die ab dem 01. September 2009 gültig sind.
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Asia-Pacific (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Real Estate Equity Europe.
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Real Estate Equity Europe auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity zu verwenden, die unten dargestellten Kostenanpassungen vorzunehmen sowie die unten dargestellten Änderungen der BVB umzusetzen.
Die neuen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Real Estate Equity Europe orientieren sich an dem erstellten Muster für richtlinienkonforme Sondervermögen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., welches mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt wurde. Die bisherige Anlagepolitik des SEB Real Estate Equity Europe wurde inhaltlich unverändert in die neuen Besonderen Vertragsbedingungen übernommen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen der BVB des SEB Real Estate Equity Europe aufgrund der Umstellung auf das novellierte Investmentgesetz:
In § 1 Ziffer 1 der BVB wird die beispielhafte Aufzählung der für den Fonds erwerbbaren Wertpapiere gestrichen. Der vormalige § 1 Nr. 7 der BVB entfällt. Im § 2 der BVB wird der Absatz 9 gestrichen.
Zudem entfällt der Anhang „Liste der Börsen mit amtlichem Markt und der anderen organisierten Märkte gemäß § 6 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz wird zugleich in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Nachfolgend sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von SEB Investment GmbH als richtlinienkonformes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity abgedruckt, die ab Umstellung auf das novellierte InvG für den SEB Real Estate Equity Europe gültig sind. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen werden auch verwendet, soweit weitere Teilfonds der Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity als gemischte Sondervermögen gemäß der novellierten Fassung des InvG neu aufgelegt werden.
Ferner sind nachfolgend auch die vollständigen BVB des SEB Real Estate Equity Europe abgedruckt, die ab dem 01. September 2009 gültig sind.
Bekanntmachung SEB Real Estate Equity Europe (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB EuroCompanies.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB EuroCompanies in § 7 Nr. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen bei ausschüttenden Anteilklassen die Frist für die Ausschüttung von drei auf vier Monate nach Geschäftsjahresende zu verlängern.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB EuroCompanies abgedruckt, die ab dem 01. Juni 2009 gültig sind.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen SEB EuroCompanies (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Total Return Bond Fund (zuvor SEB Rentenfonds).
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Total Return Bond Fund in § 7 Nr. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen bei ausschüttenden Anteilklassen die Frist für die Ausschüttung von drei auf vier Monate nach Geschäftsjahresende zu verlängern. Außerdem wird in § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Passus gestrichen, nachdem die Rechte der Anleger ausschließlich in Anteilscheinen verbrieft werden. Die Verbriefung erfolgt künftig durch eine Globalurkunde.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Total Return Bond Fund abgedruckt, die ab dem 01. Juni 2009 gültig sind.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen SEB Total Return Bond Fund (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Europafonds.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Europafonds in § 7 Nr. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen bei ausschüttenden Anteilklassen die Frist für die Ausschüttung von drei auf vier Monate nach Geschäftsjahresende zu verlängern. Außerdem wird in § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Passus gestrichen, nachdem die Rechte der Anleger ausschließlich in Anteilscheinen verbrieft werden. Die Verbriefung erfolgt künftig durch eine Globalurkunde.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Europafonds abgedruckt, die ab dem 01. Juni 2009 gültig sind.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen SEB Europafonds (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Aktienfonds in § 7 Nr. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen bei ausschüttenden Anteilklassen die Frist für die Ausschüttung von drei auf vier Monate nach Geschäftsjahresende zu verlängern. Außerdem wird in § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Passus gestrichen, nachdem die Rechte der Anleger ausschließlich in Anteilscheinen verbrieft werden. Die Verbriefung erfolgt künftig durch eine Globalurkunde.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Aktienfonds abgedruckt, die ab dem 01. Juni 2009 gültig sind.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen SEB Aktienfonds (PDF)
11.05.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Zinsglobal.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Zinsglobal in § 7 Nr. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen bei ausschüttenden Anteilklassen die Frist für die Ausschüttung von drei auf vier Monate nach Geschäftsjahresende zu verlängern. Außerdem wird in § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Passus gestrichen, nachdem die Rechte der Anleger ausschließlich in Anteilscheinen verbrieft werden. Die Verbriefung erfolgt künftig durch eine Globalurkunde.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Zinsglobal abgedruckt, die ab dem 01. Juni 2009 gültig sind.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen SEB Zinsglobal (PDF)
07.04.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt.
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als gemischtes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Vermögensverwaltungsfonds zu verwenden.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz werden zugleich die nachfolgend dargestellten Anpassungen vorgenommen:
In § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen wird der Ausgabeaufschlag für das Sondervermögen auf 5 % erhöht. Gleichzeitig wird in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Anbei die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die vollständigen BVB des SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt, die ab dem 15. Juli 2009 gültig sind.
Bekanntmachung sowie Anpassung der Vertragsbedingungen (PDF)
07.04.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return.
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als gemischtes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Vermögensverwaltungsfonds zu verwenden.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz werden zugleich die nachfolgend dargestellten Anpassungen vorgenommen:
In § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen wird der Ausgabeaufschlag für das Sondervermögen auf 5 % erhöht. Gleichzeitig wird in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Anbei die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die vollständigen BVB des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return, die ab dem 15. Juli 2009 gültig sind.
Bekanntmachung sowie Anpassung der Vertragsbedingungen (PDF)
07.04.2009 – Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance.
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance auf das novellierte Investmentgesetz anzupassen und hierfür die ebenfalls auf das novellierte Investmentgesetz angepassten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die von der SEB Investment GmbH als gemischtes Sondervermögen aufgelegte Umbrella-Konstruktion SEB Vermögensverwaltungsfonds zu verwenden.
Im Zuge der Anpassung der Vertragsbedingungen auf das novellierte Investmentgesetz werden zugleich die nachfolgend dargestellten Anpassungen vorgenommen:
In § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen wird der Ausgabeaufschlag für das Sondervermögen auf 5 % erhöht. Gleichzeitig wird in § 6 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Anbei die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die vollständigen BVB des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance, die ab dem 15. Juli 2009 gültig sind.
Bekanntmachung sowie Anpassung der Vertragsbedingungen (PDF)
02.04.2009 – Mitteilung an die Anteilinhaber des SEB EuroCash Spezial mit dem Teilfonds „SEB EuroCash Spezial I“, SEB Europa Flex und SEB GlobalPlayers.
- Auflösung -
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 31. März 2009 hat SEB Asset Management S.A. als Verwaltungsgesellschaft des SEB EuroCash Spezial (zusammen mit dem Teilfonds „SEB EuroCash Spezial I“), SEB EuropaFlex sowie SEB GlobalPlayers („die Fonds“) im Einklang mit Artikel 14 des Verwaltungsreglements beschlossen, diese Fonds mit Wirkung zum 30. April 2009 aufzulösen. Grund der Auflösungen ist, dass die Nettofondsvermögen der betroffen Fonds ein Volumen erreicht haben, das eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung im Interesse der Anteilinhaber nicht mehr ermöglicht.
Die Liquidation der Fondsvermögen erfolgt über die Verwaltungsgesellschaft, vertreten durch Herrn Rudolf Kömen, geschäftsführendes Verwaltungsmitglied.
Gemäß Artikel 22 (3) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Anlageorganismen wird die Ausgabe von Anteilen unverzüglich eingestellt. Unter Berücksichtigung einer egalitären Behandlung aller Anteilinhaber erfolgt die Rücknahme von Anteilen, ohne Rücknahmegebühr, weiterhin bis zum 28. April 2009. Die im Zusammenhang mit der Liquidation zu erwartenden Kosten werden zum 31. März 2009 bei der Anteilwertberechnung berücksichtigt.
Anteilinhaber, die physischen Besitz von Anteilzertifikaten sind, können diese kostenlos bei SEB Asset Management S.A. oder bei einer im Verkaufsprospekt genannte Zahlstelle bis zum 28. April 2009 zur Rücknahme einreichen.
Nach dem 30. April 2009 wird die Skandinaviska Enskilda Banken S.A. als Depotbank den Netto-Liquidationserlös auf Anweisung des Liquidators unter die Anteilinhaber des Fonds nach deren Anspruch verteilen.
Liquidationserlöse, die neun Monate nach dem Liquidationsbeschluss von den Anteilinhabern nicht eingefordert worden sind, werden von der Depotbank für die Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei der „Caisse de Consignation“ in Luxemburg hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort angefordert werden.
Luxemburg, 31. März 2009
SEB Asset Management S.A.
Bekanntmachung (PDF)
31.03.2009 –Die SEB Investment GmbH kündigt die Verwaltung des Teilfonds SEB Real Estate Equity North America gemäß § 22 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Umbrella-Konstruktion SEB Real Estate Equity zum 31.03.2009 mit einer Frist von 13 Monaten. Das Sondervermögen wird nach Ablauf der Kündigungsfrist am 30.04.2010 aufgelöst.
Anleger, die Anteile am SEB Real Estate Equity North America halten, können diese in Anteile des SEB Real Estate Equity Global tauschen, ohne dass ein Ausgabeaufschlag erhoben wird.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht der Gesellschaft, das Sondervermögen zu verwalten. In diesem Falle geht das Sondervermögen bzw. das Verfügungsrecht über das Sondervermögen auf die Depotbank über, die es abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen hat. Für die Zeit der Abwicklung kann die Depotbank die der Gesellschaft zustehende Vergütung beanspruchen.
Die Gesellschaft wird auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht erstellen.
Bekanntmachung (PDF)
31.03.2009 - Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die SEB Investment GmbH hat beschlossen, in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz in § 5 den Ausgabeaufschlag für das Sondervermögen auf 5 % zu erhöhen Gleichzeitig wurde in § 7 Nr. 4 der BVB für die ausschüttenden Anteilklassen des Sondervermögens die Frist, innnerhalb der nach Ende des Geschäftsjahres die Ausschüttung erfolgen muss, von drei auf vier Monate verlängert.
Nachfolgend sind die vollständigen Besonderen Vertragsbedingungen des SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz abgedruckt, die ab dem 06. April 2009 gültig sind.
Bekanntmachung (PDF)
18.03.2009 – Betreffend den Teilfonds SEB Fund 1 - SEB Asset Selection Fund (der "Teilfonds")
Klassen mit Währungsabsicherung - Keine Änderung der Anlagepolitik
Zur Kenntlichmachung der Anteilklassen, die in einer anderen Währung als der Rechnungswährung des Teilfonds ausgegeben wurden und die das Währungsrisiko gegen die Rechnungswährung des Teilfonds absichern, wird ein H- zur Klassenbezeichnung beigefügt. Die Klassen tragen demzufolge die neuen Namen C (H-NOK)", "C (H-SEK)", "C (H-USD)", "C (H-GBP)" and "D (H- SEK)". Anteilinhaber, die mit den vorstehenden Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung.
Soweit Anlegern von ihrer depotführenden Stelle mitgeteilt wurde, dass es zu einer Änderung der Anlagepolitik bei diesem Fonds gekommen sei, handelt es sich dabei um falsche Information, die durch das Versehen eines Datenservices hervorgerufen wurde. Die Anlagepolitik des SEB Asset Selection bleibt nach wie vor unverändert.
Luxemburg, den 13. Februar 2009
Bekanntmachung (PDF)
22.01.2009 – SEB ImmoInvest (WKN 980230)
FORTSETZUNG DER AUSSETZUNG DER ANTEILRÜCKNAHME
Die SEB Investment GmbH verlängert die am 29.10.2008 beschlossene Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Sondervermögen SEB ImmoInvest. Die Verlängerung der Rücknahmeaussetzung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten beginnend ab dem 29.01.2009. Abhängig von der Liquidität des Sondervermögens soll die Aufhebung der Rücknahmeaussetzung deutlich vor Ablauf der Neun-Monats-Frist erfolgen.
Die Fortsetzung der Rücknahmeaussetzung beruht auf § 81 Satz 3 InvG in Verbindung mit § 12 Nr. 5 Satz 4 Allgemeine Vertragsbedingungen.
Frankfurt am Main, 22.01.2009
SEB Investment GmbH
Geschäftsführung
Bekanntmachung (PDF)








